Urteil zu Ausbildungskostenverpflichtung von Übungsleitern

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bamboole
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Urteil zu Ausbildungskostenverpflichtung von Übungsleitern

Beitrag von bamboole »

Interessantes Urteil für Vereinsverantwortliche

http://www.ttvr.de/news/data/2017/07/24 ... gsleitern/

Beim Durchlesen stellte sich mir die rechtliche Frage, ob man als Verein, der einen Übungsleiter engagiert und mit ihm / ihr einen "Arbeitsvertrag" abschließt, auch an die Regelungen zum Mindestlohn gebunden ist, also nicht unter 8,84 Euro pro Stunde bezahlen darf. Wer regelmäßig Training durchführt, dürfte über der jährlichen steuerfreien Ehreamtspauschale von 720 Euro liegen. Das wäre insofern interessant, da es ja auch in Vereinen Modelle gibt, welche die Kosten für einen Trainer-/Übungsleiterschein mit dem Übungsleiterhonorar verrechnen und solange einen reduzierten Stundensatz zahlen, z.B. 5 Euro, bis die Kosten "abgearbeitet" sind. Diese Regelung könnte dann evtl. gegen den Mindestlohn verstoßen und unwirksam sein. Gute externe Trainer dürften in der Praxis sowieso nicht für 8,84 arbeiten, aber innerhalb des eigenen Vereins gibt es da oftmals interne Regelungen zu geringeren Konditionen.
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Kogser
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Re: Urteil zu Ausbildungskostenverpflichtung von Übungsleite

Beitrag von Kogser »

unter dem von dir geteiltem Link kommen keine NEWS, da steht rein gar nix.

Aber in der Regel sind Übungsleiter-Pauschalen keine Arbeitstundenvergütung und es werden auch keine Arbeitsverträge abgeschlossen. Sondern es handelt sich um so genanntes Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung, daher kann der Mindestlohn in Keinster weise hierauf angewendet werden.

Und die Übungsleiterpauschale ist meines Wissens 2400 € im Jahr.

Zur Info ich bin "Übungsleiter mit C Schein"

Du meinst sicher dies hier?

Übungsleiter, die nicht ehrenamtlich, sondern gegen eine vertraglich geregelte Vergütung tätig werden, sind abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, wenn die zu trainierenden Mannschaften und die Trainingszeiten bzw. Hallenbelegungszeiten vom Verein festgelegt werden, sie somit in die Organisationsstruktur des Sportvereins eingebunden sind (Abweichung von dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 05.07.2005

...

https://openjur.de/u/756080.html

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bamboole
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Re: Urteil zu Ausbildungskostenverpflichtung von Übungsleite

Beitrag von bamboole »

Oh, da hat man den Link schnell entfernt.

Inhaltlich ging es darum, dass ein Verein den Übungsleiterschein (240-360 Euro) eines Spielers bezahlt hat, der aber nach Lehrgangsende seine Tätigkeit nicht antrat und dann den Verein verliess. Der wurde zur Rückzahlung aufgefordert, weigerte sich aber. Dann wurde geklagt. Die Ausführende muss aber einen allgemeingültigen Vertragsentwurf / Formular verwendet haben, das unklar war und keine klare Regelung über die Kostenerstattung bei vorzeitiger Tätigkeitsaufgabe enthielt. Der Umfang der anteiligen Entschädigung und das "Kostenrisiko" waren für den Betroffenen vorab nicht klar vorhersehbar. Daher wurde die Vereinsklage abgewiesen und er musste nichts zurückzahlen. Generell ist es aber möglich, im Einzelfall individuelle Vereinbarungen zu treffen und auch eine Rückzahlung einzufordern. Beträge, der Modus der Rückzahlung, Zeitraum müssen aber wohl exakt festgelegt und klar erkennbar sein. Formulierungen, wie die Kosten müssen anteilig zurückbezahlt werden, reicht nicht. So im Groben der Textinhalt des veröffentlichen und gelöschten Beitrags.
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Re: Urteil zu Ausbildungskostenverpflichtung von Übungsleite

Beitrag von Kogser »

bamboole hat geschrieben:Oh, da hat man den Link schnell entfernt.

Inhaltlich ging es darum, dass ein Verein den Übungsleiterschein (240-360 Euro) eines Spielers bezahlt hat, der aber nach Lehrgangsende seine Tätigkeit nicht antrat und dann den Verein verliess. Der wurde zur Rückzahlung aufgefordert, weigerte sich aber. Dann wurde geklagt. Die Ausführende muss aber einen allgemeingültigen Vertragsentwurf / Formular verwendet haben, das unklar war und keine klare Regelung über die Kostenerstattung bei vorzeitiger Tätigkeitsaufgabe enthielt. Der Umfang der anteiligen Entschädigung und das "Kostenrisiko" waren für den Betroffenen vorab nicht klar vorhersehbar. Daher wurde die Vereinsklage abgewiesen und er musste nichts zurückzahlen. Generell ist es aber möglich, im Einzelfall individuelle Vereinbarungen zu treffen und auch eine Rückzahlung einzufordern. Beträge, der Modus der Rückzahlung, Zeitraum müssen aber wohl exakt festgelegt und klar erkennbar sein. Formulierungen, wie die Kosten müssen anteilig zurückbezahlt werden, reicht nicht. So im Groben der Textinhalt des veröffentlichen und gelöschten Beitrags.
Ok. JA dann lieber exakt ausformulieren und unterschreiben lassen. Bei mir wurde es damals auch nur mündlich gemacht, was meiner Meinung nach auch ausreichen sollte. Anscheinend aber nicht immer.

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