Geldstrafe wegen Nichtantreten

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Croudy
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Croudy »

Ich finde es völlig gerechtfertigt, auch bei uns (Bezirks- bzw. Landesebene) werden 150 EUR Ordungsgeld fällig, zusätzlich hat die gegnerische Mannschaft die Möglichkeit, sich die Fahrtkosten für das Rückspiel erstatten zu lassen (bei 6-er-Team sind das für zwei PKW 0,30 EUR/km) - und auch das ist meiner Meinung völlig gerecht!

Fakt ist: Erstmal muss das der Verein zahlen, macht er das nicht innerhalb einer Frist (meist 2 Wochen) wird die entsprechende Mannschaft gesperrt und darf dann keine offiziellen Punktspiele mehr bestreiten (spielt eine gegnerische Mannschaft wissentlich gegen eine gesperrte Mannschaft wird für diese auch ein OG fällig).
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MaikS
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von MaikS »

Bevor unser Bezirk (Braunschweig) in 3 Teile geteilt wurde, gab es Fahrten mit ca 120 km.
Oder in unserer Verbandsliga: Etwas über 250 km :-O
Jetzt in der Oberliga ist unsere weiteste Fahrt ca 350 km (Jever). Selbst wenn wir in der OL Hessen spielen würden (aus Göttingen), hätten wir keine so weite Fahrt.
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bamboole
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von bamboole »

Das kann auch noch teurer werden. Die Gebühren sind nach Spielklassen, "Alter" und Geschlecht gestaffelt. Und eigentlich ein Fall für den Gleichstellungsbeauftragten. Herrenmannschaft kostet in der 1./2.Rheinlandliga 300 Euro; Damen in der 1.Rheinlandliga "nur" 150 Euro. Es gibt da noch andere Nettigkeiten und wer schmunzeln oder sich entrüsten möchte, dem empfehle ich das Studium nachfolgender Strafgebührenordnung:

http://www.ttvr.de/media/VERBAND/PDF/Or ... 3_2017.pdf

Interessant ist auch der Passus Eigenmächtige Spielverlegung und Fehlen beim Staffeltag. Gibt es das in anderen Verbänden auch?

Zum Thema: Manchmal ist es auch einfach ein Rechenexempel. Hin-und Rückfahrt zum überlegenen Gegner oder an Terminen, bei denen Feierlichkeiten anstehen und bei der Gegner nicht verlegen möchte / kann sind dann der Mühe nicht wert, insbesondere, wenn Klassenerhalt steht und in Sachen Aufstieg- und Abstieg sich nichts mehr tut. Und für den Fun-Faktor legt man dann halt notfalls die Kohle zusammen. In höheren Spielklassen wird noch anders kalkuliert. Da kann man Flug- und Hotelkosten der Legionäre sparen. Es kann also unter Berücksichtigung der "Opportunitätskosten" von Vorteil sein, nicht anzutreten. Das Thema Fairness klammere ich mal raus. Sollte aber sich ein Team so hochrüsten, dass für die Gegner Hin- und Rückfahrt länger als das eigentliche Match dauern, kann ich für solch eine Nichtantrittsentscheidung durchaus Verständnis aufbringen.
Gnade hilft uns nicht weiter! Zynismus ist die Fähigkeit, die Welt so zu sehen, wie sie wirklich ist.

Ich teste, also bin ich!

Andro Treiber G, P1R 1,5mm / Nexxus Hard Pro / 2,1mm
Bloodhound, P1R 1,0mm / Vega Pro 1,8mm
Matador, P1R 1,0mm / Omega VII Pro 2,0mm
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Doppelnoppe1 »

Alter Schwede, da habt Ihr aber schon harte Strafen! (Kilometergeld etc.....) Kein Wunder wenn immer mehr Vereine zusperren, das ist ja Wucher!
Maiks: Ihr fährt 350 km zu einem Spiel? Wahnsinn! Unser weitest entfernter Gegner in der Regional ist ca. 60 km. Unsere Kreisklasse zb. fährt maximal 20 km zu den Spielen, die meisten sind aber im Umkreis von 10 km. Ist schon klar, je weiter nach oben, desto weiter die Entfernung, aber 350km ist schon extrem. Da sind die Fahrtkosten auch nicht mehr ohne.
BALLBEISSER
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von BALLBEISSER »

Ich finde es mit den strafen ganz gut... Würde es nur 5 € kosten wäre die Überlegung nicht zu einem Auswärtsspiel zu fahren weil einem die Nasen der Gegner nicht passen zu einfach... Ausserdem kann man den Staffelleiter mit einschalten wenn kein Termin gefunden wird...
Otter1978
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Otter1978 »

Hi.

TTVWH:
1.4 Nichtantreten zu Pflichtspielen Geldstrafe und zusätzlich Spielverlust
Bereich
erstes Mal zweites Mal drittes Mal *)

Bezirksspielklassen Jugend
15,00 € 20,00 €
Siehe WO G 7 in Verbindung mit 1.1 der Strafbestimmungen

Verbandsspielklassen Jugend
25,00 € 35,00 €

Kreisklassen und Kreisliga
30,00 € 45,00 €

Bezirksklasse und Bezirksliga
45,00 € 55,00 €

Verbandsspielklassen der Damen
100,00 € 150,00 €

Siehe WO G7 in Verbindung mit 1.1 der Strafbestimmungen
150,00 €

Verbandsspielklassen der Herren
200,00 € 250,00 €

Siehe WOG 7
in Verbindung mit 1.1 der Strafbestimmungen
250,00 €

Werden Gegner oder Spielleiter vorher nicht verständigt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50,00 €.

Bei Entscheidungs-, Auf-und Abstiegs-sowie Relegationsspielen wird, sofern keine rechtzeitige Absage erfolgte, für alle betroffenen Mannschaftskämpfe gesamt eine pauschale Geldstrafe erhoben, die einem zweiten Fehlen entspricht.
*) Der Ausschluss zieht den Abstieg gemäß WOG7.4.2nach sich.

Verbandsspielklassen im TTVWH sind Landesklasse (ehem. Bezirksliga) bis zur Verbandsliga.
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VH: Victas VS>402 Double Extra 1,8
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Novalis
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Novalis »

Die Forderung richtet sich an den Verein. Also muss der auch zunächst mal zahlen.
Forderungen des Vereins an einen oder mehrere Spieler sind absolut fragwürdig?
Zwei Spieler krank Geldstrafe?
Schwacher Mannschaftsführer Geldstrafe?
Nichtersatzstellung aus unterer Mannschaft Geldstrafe?
Zahlt der mittellose Schüler oder Student auch?
Um nur einige Problemfelder anzusprechen.
Es liegt in der Gesamtverantwortung des Vereins Mannschaften so zu bilden, dass diese inklusive Ersatz an einem Monate vorher festgelegten Termin antreten können.
Eine Mannschaft auf Verdacht gar nicht erst melden oder eine Mannschaft zurückziehen, auch das ist Aufgabe des Vereins.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Novalis »

Beim WTTV ist das so:
WO Abschnitt F
2
Voraussetzungen für die Teilnahme am Punktspielbetrieb
2.1
Allgemeines
Darüber hinaus müssen die Vereine die rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Voraussetzungen
für die Teilnahme am Spielbetrieb erfüllen.

Und
2.6.1
Im Rahmen der Vereinsmeldung melden die Vereine in der Online-Plattform ihres Verbandes
jährlich die Mannschaften, die am Punktspielbetrieb der folgenden Spielzeit teilnehmen sollen.
Dabei ist die gewünschte Spielklasse genauso mit anzugeben wie die eventuelle Bereitschaft,
in einer höheren als der sportlich erreichten Spielklasse antreten zu wollen. Diese Vereins-
angaben sind verbindlich einschließlich aller Konsequenzen für die Einteilung.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Novalis »

Ansonsten ist es so:
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/strafen.htm
"Vereinsstrafen (oft nur in Form des Vereinsausschlusses) sind meist Satzungsbestandteil. Der Verein kann durch Vereinsstrafen die Einhaltung der Mitgliederpflichten sichern. Das ergibt sich aus der Satzungsautonomie und dem Selbstverwaltungsrecht des Vereins. Strafen sind zulässig, weil sich das Mitglied durch den Vereinsbeitritt der Satzung unterwirft.

Rechtliche Grundlagen
Für Vereinsstrafen gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Die rechtliche Grundlage muss daher die Satzung bilden (nicht etwa nur eine neben der Satzung bestehende Vereinsordnung.)
Wie im Strafrecht gilt, dass die Strafklauseln vor der Strafhandlung bestanden haben müssen ("keine Strafe ohne Gesetz") und eine Kenntnis der Strafandrohung durch das Mitglied nicht erforderlich ist ("Unwissenheit schützt vor Strafe nicht").
Strafen können nur gegen Mitglieder verhängt werden. Dritte die z.B. Vereinsanlagen nutzen und gegen bestehende Regelungen verstoßen, können nicht mit Strafen belegt werden.
Unzulässig sind Sanktionen gegen ganze Gruppen von Mitgliedern (z.B. Abteilungen, Mannschaften). Sanktionen müssen in jedem Fall individuell erfolgen und es müssen individuelle Gründe vorliegen.

Satzungsmäßige Voraussetzungen
Wirksame Strafregelungen müssen in der Satzung getroffen werden, andernfalls haben Sie keine Gültigkeit für Mitglieder im Allgemeinen. Nur das Ausschlussverfahren kann ausserhalb der Satzung geregelt werden (z.B. in einer Ehrenordnung). Straftatbestände und angedrohte Strafen müssen in der Satzung festgelegt sein.

Straftatbestände
müssen in der Satzung definiert sein. Sie müssen eindeutig sein, aber auch Generalklauseln sind zulässig (z.B. "schwere Verstöße gegen die Satzung", "vereinsschädigendes Verhalten", "Schädigung des Ansehens des Vereins", "Störung des Spielbetriebes") und erlauben keine Anwendung auf analoge Fälle. Ein Verschulden des Mitglieds ist nicht erforderlich. Anders wäre das, wenn die Satzung das so vorsieht. Dann wäre aber bereits leichte Fahrlässigkeit ein Verschulden."

Heisst im Klartext: Wenn in der Satzung des Vereins nichts steht, dann gibt es auch keine Geldstrafe.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Otter1978 »

Hi.

So, jetzt war es soweit. Ich musste als Klassenleiter (BZKL) eine Strafe wegen Nichtantretens ausstellen. Die Strafe waren 45,- (erstmalig) + 50,-, weil der Klassenleiter vorher nicht informiert wurde. Also gesamt 95,- in der BZKL (ehem. Kreisliga).

Gruß Otter
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Doppelnoppe1 »

Alter Schwede!!! Das ist ja wirklich extrem teuer bei Euch in Germany :rtfm:

Otter: Musstest Du die Strafe wirklich ausstellen? Hast da vom Verband die Order bekommen, oder hättet Ihr das auch anders regeln können? Stelle mir vor, dass dies ja nicht gerade die Kameradschaft bzw. Freundschaft bei den betroffenen Vereinen fördert. 95 € sind ja kein Pappenstiel mehr.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Schupfkönig »

Da das Geld der Verband bekommt, wird er als Klassenleiter keine andere Wahl haben als die Strafe auszustellen.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Doppelnoppe1 »

Aber ganz ehrlich, da wundert es mich nicht, wenn viele Vereine aufhören bzw. zusperren, bei uns haben auch einige Vereine aufgehört, die es wirklich schon einige Jahrzehnte gab. Wenn ich mir da Eure Tarife anschaue, wundert es mich noch viel weniger.
Wäre interessant zu wissen, wieviele Vereine Strafe übernehmen, bzw. wieviel da bei Euch aus dem eigenen Geldbörserl löhnen können. Auf jeden Fall "so oder so" eine Menge Kohle.
Schupfkönig
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Schupfkönig »

Bei uns ist das so geregelt: wenn wir wirklich wegen Ausfällen kein Team zusammen bekommen zahlt das der Verein.

Wenn wir uns aber den Luxus gönnen zum Ende der Saison z.B. beim punktverlustfreien Tabellenersten nicht mehr antreten zu wollen weil die Fahrtzeit (hin und zurück) von 5 Stunden in keinem Verhältnis zur erwarteten Spielzeit (maximal 1,5-2 Stunden) bei einer 0:9 Klatsche steht, dann legt das Team zusammen und zahlt aus der eigenen Tasche.

Das ist bei uns in den letzten Jahren das ein oder andere Mal auch schon vorgekommen.
Doppelnoppe1
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten

Beitrag von Doppelnoppe1 »

Wahnsinn, Fahrtzeit 5 Std.?!!!! Das ist schon extrem viel, und natürlich auch dementsprechende Spritkosten. Da musst Du aber auch schon in höherer Liga spielen, oder? Denn solche Distanzen sind ja sogar bei Euch in Germany nicht so üblich?
Da ist es schon krass, spielst und verfährst 5 Std. in der Pampa. Oder löhnst aus der eigenen Tasche.
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