Geldstrafe wegen Nichtantreten
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Wieso sollte ich kündigen?
Wenn ich völlig legal und korrekt entscheide und handle und meinem Chef passt das nicht, dann hat der doch das Problem.
Als Spielleiter/Klassenleiter ist ein Vorgesetzter unüblich. Wenn ihr bei euch im Kreis sowas installiert habt wird es schwierig.
Eine nach WO korrekt getroffene Entscheidung ist überhaupt nicht abänderbar.
Selbst eine auf Grund von Beschwerde angerufe höhere Rechtsinstanz wird sich an eine korrekte Entscheidung halten.
Wenn ich völlig legal und korrekt entscheide und handle und meinem Chef passt das nicht, dann hat der doch das Problem.
Als Spielleiter/Klassenleiter ist ein Vorgesetzter unüblich. Wenn ihr bei euch im Kreis sowas installiert habt wird es schwierig.
Eine nach WO korrekt getroffene Entscheidung ist überhaupt nicht abänderbar.
Selbst eine auf Grund von Beschwerde angerufe höhere Rechtsinstanz wird sich an eine korrekte Entscheidung halten.
Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Finde die Strafen teils auch extrem allerdings gibt es auch die andere Seite der Verband muss irgendwie Einnahmen sammeln wie auch immer er das tut eine goldene Nase verdienen die sich nicht!
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
@Destruktivsatan: KM-Geld? Nein, sowas gibt´s bei uns in Österreich nicht, zumindest nicht in Regional, ausser vlt. Ausländer handelt sich da etwas Fahrgeld raus. Aber sonst, ist das Spritgeld aus eigener Tasche zu bezahlen. Muss aber auch fairerweise dazusagen, dass wir nicht mehr als ca. 60km weit fahren.
@Schupfkönig: Tja, da habt Ihr wirklich andere Distanzen zum zurücklegen, schreckt mich immer noch Unsere LL muss glaube ich 1 oder 2 x an die 100km fahren, aber das war´s auch schon, sonst so Umkreis 30km. Das geht noch, für diese Klasse.
@Otter: Da muss es ja Eurem Verband richtig gut gehen, bei den Strafen die da gezahlt werden müssen. Wundert mich nur, dass dies wirklich so durchgezogen wird.
@Schupfkönig: Tja, da habt Ihr wirklich andere Distanzen zum zurücklegen, schreckt mich immer noch Unsere LL muss glaube ich 1 oder 2 x an die 100km fahren, aber das war´s auch schon, sonst so Umkreis 30km. Das geht noch, für diese Klasse.
@Otter: Da muss es ja Eurem Verband richtig gut gehen, bei den Strafen die da gezahlt werden müssen. Wundert mich nur, dass dies wirklich so durchgezogen wird.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Ganz genau. Das ist in diesem Fall auch nicht anders. Du hattest aber geschrieben, "dann seiest du die längste Zeit Klassenleiter gewesen".Novalis hat geschrieben:Wieso sollte ich kündigen?
Wenn ich völlig legal und korrekt entscheide und handle und meinem Chef passt das nicht, dann hat der doch das Problem.
Auf Bezirksebene kenne ich das mit Vorgesetzten nicht anders. Keine Ahnung, wie es dann auf Verbandsebene oder höher ausschaut.Novalis hat geschrieben:Als Spielleiter/Klassenleiter ist ein Vorgesetzter unüblich. Wenn ihr bei euch im Kreis sowas installiert habt wird es schwierig.
Dies sollte man meinen, ist aber nicht zwangsläufig so. In diesem Fall ging es darum, daß dem KL (mir) VORHER nicht Bescheid gegeben wurde, daß eine Mannschaft nicht antritt. Eine Minute vorher, wäre aber auch vorher gewesen, hätte aber an der Situation nichts geändert. Eine genaue Definition, wie lange "Vorher" ist, gibt es nicht. In diesem Fall ist dann eine individuelle Beurteilung der Situation angebracht. Diese Befugnis habe ich aber nicht, da ich als Klassenleiter ausschließlich nach der WO handeln muss. Der Mannschaftssportwart kann aber individuell beurteilen und entscheiden. Er wird sich dann dem Verband erklären müssen, der die Entscheidung des Mannschaftssportwarts wieder ändern könnte. Aber das Alles spielt dann auf Ebenen, mit denen ich nichts mehr zu tun habe.Novalis hat geschrieben:Eine nach WO korrekt getroffene Entscheidung ist überhaupt nicht abänderbar.
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Denn auch die höhere Rechtsinstanz wird die Situation individuell beurteilen und dann abwägen, ob die Strafe angebracht war oder eben nicht.Novalis hat geschrieben:Selbst eine auf Grund von Beschwerde angerufe höhere Rechtsinstanz wird sich an eine korrekte Entscheidung halten.
Das ändert aber alles nichts an der Situation. Ich habe gemäß WO gehandelt, ein höher gesetzter des Bezirks hat eine geänderte Entscheidung getroffen. Wenn man die genauen Umstände kennt, finde ich dies auch in Ordnung, weshalb ich dem betroffenen Verein auch zu diesem Schritt geraten hatte. Aber ICH konnte die Entscheidung so nicht treffen, da ich an die WO gebunden bin und mir da kein Handlungsspielraum freisteht. Der höheren Ebene aber schon.
Gruß Otter
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
WO
G 6.2.1
Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten) ist grundsätzlich
nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Vorverlegungen mit Zustimmung des Spielleiters, sofern
diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt sind.
G 6.2.3
Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer einvernehmlichen Spielverlegung abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als kampflos
verloren gewertet.
G 6.2.7b
Der Spielleiter wird spätestens am Tag vor dem Mannschaftskampf
über die Verlegung und über einen von beiden Mannschaften bestätigten neuen Austragungstermin
(im Rahmen von WO G5.1.2) informiert.
Man kommt normalerweise am Spielleiter nicht vorbei.
G 6.2.1
Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten) ist grundsätzlich
nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Vorverlegungen mit Zustimmung des Spielleiters, sofern
diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt sind.
G 6.2.3
Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer einvernehmlichen Spielverlegung abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als kampflos
verloren gewertet.
G 6.2.7b
Der Spielleiter wird spätestens am Tag vor dem Mannschaftskampf
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(im Rahmen von WO G5.1.2) informiert.
Man kommt normalerweise am Spielleiter nicht vorbei.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
Das ist richtig. Hier ging es aber nicht um eine Verlegung, sondern um eine Strafe wegen Nichtantretens.Novalis hat geschrieben:WO
G 6.2.1
Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten) ist grundsätzlich
nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Vorverlegungen mit Zustimmung des Spielleiters, sofern
diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt sind.
G 6.2.3
Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer einvernehmlichen Spielverlegung abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als kampflos
verloren gewertet.
G 6.2.7b
Der Spielleiter wird spätestens am Tag vor dem Mannschaftskampf
über die Verlegung und über einen von beiden Mannschaften bestätigten neuen Austragungstermin
(im Rahmen von WO G5.1.2) informiert.
Man kommt normalerweise am Spielleiter nicht vorbei.
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Re: Geldstrafe wegen Nichtantreten
150€ Find ich ganz schön happig.Egon Balder hat geschrieben:Wir haben gerade 150.- € Strafgeld bekommen, weil wir zu einem Punktspiel in der Bezirksliga nicht antreten konnten. Paris shuttle Ein Ausweichtermin konnte leider mit dem Gegner nicht gefunden werden. Mein Verein sagt nun, wir zahlen das nicht - sammelt in Eurer Mannschaft! Wie ist das denn so in Euren Vereinen geregelt?