Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Alles rund um unseren Sport

Moderator: Noppen-Test-Team

Noppi1982
Junior Member
Junior Member
Beiträge: 25
Registriert: Dienstag 6. März 2012, 11:19

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von Noppi1982 »

Was ist da jetzt eigentlich raus gekommen ??
Holz: Gionis Carbon Offensive
VH: Rozena
RH:SAVIGA
claus
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 686
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2007, 17:51
Wohnort: TSV 1860 Ansbach
Kontaktdaten:

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von claus »

Noch nichts endgültiges, es wurden jetzt 2 Verfahren eröffnet, selbstverständlich werde ich berichten wie es ausgegangen ist.
bübchen
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 165
Registriert: Donnerstag 29. Juni 2017, 12:04
TTR-Wert: 1758

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von bübchen »

so ein käse hier. wer gegen noppe kann der kann gegen noppe. egal ob glatt oder nicht mehr zulässig.
kurz zu mir. 80% schwerbehinderung mit linksseitiger lähmung und pflegegrad 2. mir wird auch ewig
unterstellt mit gln zu spielen. wenn ich meinen schläger sogar direkt vorm spiel anfassen lasse und immer
wieder nur heiße Luft war wird nur wieder getuschelt das ich mehrere schläger hätte. soll ich jetzt noch meine tasche kontrollieren lassen?

In der abstiegsreligation haben meine mannschaft und ich komplett alle schläger offen
auf den tisch zur begutachtung gelegt. Und siehe da nicht einer wollte sich die schläger
anschauen.

es ist immer das einfachste zu sagen verboten oder behandelt. nein entweder man kann
gegen noppe oder man kann es nicht und man ist einfach nicht in der lage sein spiel umzustellen.
Das Leben macht wieder Spaß
Rana-Hunter
Over The Top
Over The Top
Beiträge: 5977
Registriert: Donnerstag 19. Juli 2007, 21:28

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von Rana-Hunter »

Wenn es so einfach wäre , warum wird dann von manchen weiter über Jahre hinweg beschissen ?
Dann könnte man ja auch GRLN spielen, oder ? Oder hat man eben doch starke Vorteile davon?
Und wenn man ja so einfach von gegen GRLN auf gegen GLN umstellen kann, warum wird dann gerade von der Noppenfraktion in jedem zweiten thread hier wegen der ABS-Bälle gejammert ? Umstellen ist ja so einfach ! ;-)

Tischtennis lebt eben von Automatismen ! Gravierendes kann man eben nicht so einfach eben mal so umstellen.

P.S.: Und ja, ich kann gegen LN, konnte es auch gegen GLN ganz gut.
Holz : Tezzo Warrior
VH : Hurricane 3 blue national
RH : Bluestorm Z1T 1,9mm
bübchen
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 165
Registriert: Donnerstag 29. Juni 2017, 12:04
TTR-Wert: 1758

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von bübchen »

So wird es aber immer sein. Leute die sich mit ihren falschen Aufschlägen gegen mich ein ganz großen Vorteil
verschaffen weil ich mich mit meiner Behinderung nicht vernünftig bewegen kann, dagegen sagt auch keiner was.
Ich schlage sie am besten und das regt sie viel mehr auf.

Dieses ganze gezicke von noppen und gepumpten Schlägern ist so kindisch. Bis vor paar Jahren war
alles erlaubt und niemand hat sich dran gestört. Doch die
mit gln nicht spielen konnten und die dagegen nicht konnten.
Das Leben macht wieder Spaß
claus
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 686
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2007, 17:51
Wohnort: TSV 1860 Ansbach
Kontaktdaten:

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von claus »

Hier nun das Urteil:

Sportgericht des Bezirkes Mittelfranken
Vorsitzender:
Martin Jendert
Am Ring 21
91443 Scheinfeld
Tel. (p) 09162-6900 • E-Mail: m.jendert@t-online.de
Scheinfeld, den 31. Mai 2018
Aktenzeichen 2018-01
Beschluss
in der Sache
über die Anzeige des Bezirkssportwartes Christoph Schmidt wegen Sportschädigendes Ver-haltens nach § 79 RVStO
Das Sportgericht des Bezirks (SGdB) Mittelfranken hat am 31.05.2018 durch
den Vorsitzenden Martin Jendert, Scheinfeld (Kreis 2, Neustadt/Aisch), beschlossen:
1) Das Sportgerichtsverfahren gegen Claus Klingler wird nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 der RVStO des BTTV eingestellt.
2) Das Sportgerichtsverfahren gegen Markus Groner wird nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 der RVStO des BTTV eingestellt.
3) Die Kosten des Verfahrens trägt der BTTV.
Sachverhalt / Entscheidungsgründe
Am 11. März 2018 stellte der Bezirkssportfachwart beim Sportgericht des Bezirkes folgende An-zeige:
Ich bitte um Eröffnung eines Verfahrens aufgrund Sportschädigendes Verhalten nach § 79 RVStO gegen die Spieler Markus Groner und Claus Klingler.
Im Spiel der ersten Bezirksliga der Herren SpVgg Erlangen II gegen TSV 1860 Ansbach III am 3. März 2018 wurde bei der Partie zwischen Markus Groner und Claus Klinger von beiden Seiten Protest eingelegt bzgl. behandelter Beläge. Nachdem der Staffelleiter Norbert Speckner bei der SpVgg Erlangen selbst spielt und somit befangen ist und ich diesen Fall nicht bewerten kann, da ich nicht beim Spiel anwesend war, bitte ich um Eröffnung eines Verfahrens und Überprüfung des Vorfalles.
Am 13. Mai eröffnete der Vorsitzende das Verfahren.
Er forderte von den beiden Mannschaftsführern Bilder der Schläger an und befragte die Mann-schaftsführer und die angezeigten Spieler über den Vorfall. Dabei sollten die Spieler bestätigen, dass die Bilder die betroffenen Schläger darstellten und den Vorfall aus Ihrer Sicht aufzeigen. Die eingegangenen Materialien zeigten folgendes Bild auf:
1. Das Sportgericht ist davon überzeugt, dass der schwarze Belag Claus Klinglers nicht behandelt wurde und damit keine bewusste Manipulation vorliegt.
2
Es liegen übereinstimmende Aussagen vor, der Belag sei glatt. Gerade bei Anti-Belägen gehört
das aber zu dessen Spieleigenschaften. Anhaltspunkte, die auf eine Veränderung deuten, wurden
nicht geliefert. Ein Vergehen ist nicht feststellbar, weshalb das Verfahren einzustellen ist.
2. Das Sportgericht ist nicht zweifelsfrei davon überzeugt, dass der rote Belag Markus Groners
nachträglich entgegen ITTR A 4.7 behandelt wurde. Ein Vergehen ist nicht zweifelsfrei feststellbar,
weshalb das Verfahren nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 RVStO einzustellen ist.
Der Beschuldigte selbst trägt vor, der Belag habe eine einheitliche rote Farbe sowie geringere
Haftreibung. Die Aussage Daniel Kotzians, Mannschaftsführer SpVgg Erlangen gibt nur an, der
Belag sei einheitlich rot.
Der Gegner, Claus Klingler, gibt an, er habe den Schläger bei einem Rückstand von 2:0 Sätzen
kontrolliert und festgestellt, dieser würde glänzen und keine Haftreibung zeigen, wenn man mit
dem Ball über den Belag fuhr. Die Aussage ist aus Sicht des Sportgerichts kritisch zu bewerten.
Hierfür ist zum einen der Zeitpunkt der Kontrolle auffallend, außerdem fordert er das Sportgericht
in seiner Aussage heraus, indem er erwähnt „man müsse nur wollen, dann wäre das Problem
schnell erledigt.“ Auch trägt er den vorliegenden Sachverhalt bereits zeitnah in zumindest zwei
Tischtennisforen vor. Insgesamt ist die Glaubwürdigkeit daher kritisch zu betrachten.
Der Mannschaftsführer des TSV Ansbach, Frieder Gröger, gibt an, der rote Belag wäre klar und
deutlich glänzend, sowohl die Noppen selbst als auch zwischen den Noppen. Der Belag hatte keinerlei
Widerstand. Er gab an, jahrzehntelang glatte Noppen gespielt zu haben, mit den Spieleigenschaften
vertraut zu sein und diese auch wahrgenommen zu haben. Die Aussage erfolgte äußerst
detailliert, das Sportgericht ist wegen der Sachkunde des Zeugen auch davon überzeugt, dass
dieser die dargestellten Eigenschaften tatsächlich so genau erkannt und wiedergegeben hat.
Das Sportgericht ist also von folgenden Eigenschaften des Schlägers überzeugt: Der rote Belag
zeigt, sofern man einen Ball darüber hinwegzieht keinen Widerstand. Ferner glänzen die Noppen
sowohl selbst als auch der Zwischenraum dazwischen.
Gleichzeitig ist sich das Sportgericht aufgrund jahrelanger Erfahrung als Nationaler Schiedsrichter
des Deutschen Tischtennisbundes, der eine Ausbildung zum Schlägertester erfuhr und sowohl im
Ligenspielbetrieb als auch bei Seniorenmeisterschaften als Schlägertester im Einsatz war, bewusst,
dass der Beweis von nachträglicher Veränderung der Spieleigenschaften eines Schlägers
äußerst schwer zu führen ist. Die dargebrachten Indizien sprechen zwar deutlich für eine Veränderung,
können aber nicht völlig ohne Zweifel dieses Ergebnis beweisen. Im Zweifel für den Beschuldigten
ist ein Vergehen daher nicht feststellbar.
3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 31 RVStO.
gez.
Martin Jendert
Vorsitzender
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Einstellung durch den Vorsitzenden kann der Anzeigesteller binnen 14 Tagen nach Zugang
des Einstellungsbeschlusses schriftlich die Entscheidung des Sportgerichts des Bezirks Mittelfranken
mit dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern beantragen, § 22 Abs. 2 RVStO.
Zu einer möglichen Entscheidung werden Johannes Kühhorn (Großhabersdorf, Kreis 3, Fürth)
sowie Horst Stühler (Petersaurach, Kreis 1, Ansbach) als Beisitzer bestellt.
3
Verteiler:
Christoph Schmidt, Bezirkssportfachwart Mittelfranken (per E-Mail)
Norbert Speckner, Spielleiter 1. BL Mittelfranken, (per E-Mail)
Frieder Gröger, MF und AL TSV 1860 Ansbach (6/01/003), (per E-Mail)
Claus Klingler, TSV 1860 Ansbach, (per E-Mail)
Daniel Kotzian, MF SpVgg Erlangen (6/04/010), (per E-Mail)
Markus Groner, SpVgg Erlangen, (per E-Mail)
BV Mittelfranken, W. Popp (w.popp@posteo.de)
Vorsitzender SGdV, K. Schneider (schneider@bttv.de)
Geschäftsstelle des BTTV, M. Brugger (m-brugger@bttv.de)
Akte des SGdB Mittelfranken, M. Jendert
Manuel :)
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 726
Registriert: Freitag 2. August 2013, 15:39
TTR-Wert: 1647

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von Manuel :) »

Hä? Also es wurde quasi festgestellt das er Glatte Noppen spielt aber keine Strafe?! Seh ich das richtig?
Ist dann ja quasi ein Freifahrtsschein
Holz: Dr. Neubauer Bloodhound
Vorhand: DMS Greenstorm 2.1
Rückhand: DMS Spectre ox


Wer Balsa spielt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren :ugly:
claus
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 686
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2007, 17:51
Wohnort: TSV 1860 Ansbach
Kontaktdaten:

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von claus »

Ich will mich gar nicht dazu äußern soll jeder selbst interpretieren, da ja eine öffentliche Äußerungen sofort negativ ausgelegt wird, erinnert mich irgendwie an vergangene Zeiten
Schupfkönig
Five-Star-Member
Five-Star-Member
Beiträge: 355
Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 12:37

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von Schupfkönig »

Das Urteil ist jetzt nicht so überraschend.
Im Endeffekt geht das Gericht davon aus das die Noppen glatt waren, es kann aber nicht völlig ohne Zweifel bewiesen werden.
Sowas ist meist nur der erste Schritt.
Wenn dem Gericht mehrmals von unterschiedlichen Personen über die gleiche Person Beschwerden zur Glätte des Belages reinflattern wird das irgendwann den gewünschten
Erfolg haben. "steter Tropfen höhlt den Stein"
MaikS
Super Master
Super Master
Beiträge: 1923
Registriert: Samstag 29. April 2006, 10:22
TTR-Wert: 1968
Wohnort: TTV Geismar

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von MaikS »

claus hat geschrieben:Ich will mich gar nicht dazu äußern soll jeder selbst interpretieren, da ja eine öffentliche Äußerungen sofort negativ ausgelegt wird, erinnert mich irgendwie an vergangene Zeiten
Na ja, es ist halt oft taktisch viel cleverer, etwas nicht zu posten. Auch der Zeitpunkt des Protests wirkt nach außen unglücklich.

Unbefriedigendes Ergebnis. Aber wie Schupfkönig schon sagt: Wenn das öfter passiert, wird ein Urteil sicher anders lauten.
- BTY Boll CAF
- D09C 2,1mm
- ABS3 2,0mm
Steff
Five-Star-Member
Five-Star-Member
Beiträge: 404
Registriert: Donnerstag 26. April 2018, 14:04

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von Steff »

Ist ja lachhaft. Das hätte man dann auch in 5 Minuten machen können. Jeder schreibt Tage später eine Mail und schickt irgendwelche Fotos, von irgendeinem Schläger mit dem Text, "Is nich glatt, is unbehandelt" ein. Als nächstes kommt noch "is nich glatt, is online spezial" oder wie.
Was eine Wahnsinnige Verschwendung von Ressourcen. Wenn man so etwas nicht sofort und richtig macht, kann man es sich auch gleich schenken.
1. Schläger (Wettkampfkombi)
Holz: Donic Crest AR+
VH: Donic Coppa Jo Gold 2,3mm schwarz
RH: Der Materialspezialist Kamikaze Ox rot

2. Schläger (Wettkampfkombiersatz)
Holz: Stiga Clipper CR WRB
VH: Donic Barracuda Power Sponge 2,0mm schwarz
RH: Metall Death Ox rot

3. Schläger (Notfallersatz)
Holz: Stiga Allround Classic CR WRB
VH: Donic Coppa X1 Gold 1,8mm rot
RH: Tibhar Grass DTECs Ox schwarz (mit Folie)
Mastermind
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 823
Registriert: Mittwoch 1. Februar 2006, 15:55

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von Mastermind »

claus hat geschrieben:Ein Vergehen ist nicht zweifelsfrei feststellbar, ...
Gleichzeitig ist sich das Sportgericht aufgrund jahrelanger Erfahrung als Nationaler Schiedsrichter
des Deutschen Tischtennisbundes, der eine Ausbildung zum Schlägertester erfuhr und sowohl im
Ligenspielbetrieb als auch bei Seniorenmeisterschaften als Schlägertester im Einsatz war, bewusst,
dass der Beweis von nachträglicher Veränderung der Spieleigenschaften eines Schlägers
äußerst schwer zu führen ist. Die dargebrachten Indizien sprechen zwar deutlich für eine Veränderung, können aber nicht völlig ohne Zweifel dieses Ergebnis beweisen. Im Zweifel für den Beschuldigten ist ein Vergehen daher nicht feststellbar.
Ach ne. Hier wurde ja im Zweifel zugunsten des Beschuldigten entschieden. Erinnern wir uns noch an all die Behauptungen, die Schupfi und Konsorten uns hier immer weismachen wollten?
Schupfkönig hat geschrieben:Du laberst immer den Unsinn mit der Unschuldsvermutung, ...
Schupfkönig hat geschrieben:Tja Mastermind, da du erneut mit deinem Gesülze von rechtsstaatlichen Prinzipien anfängst ...
Sinngemäß: Die Unschuldsvermutung gemäß Grundgesetz würde keine Anwendung finden.
=> Im Zweifel für den Beschuldigten ist aber genau die Unschuldsvermutung im Rahmen der rechtsstaatlichen Prinzipien.

Sinngemäß: Ein Nachweis, dass eine Behandlung tatsächlich stattgefunden habe, sei angeblich nicht erforderlich. Es würde vollkommen ausreichen, wenn man eine LN - wie auch immer - als glatt einstuft.
=> Hier wurde der Beschuldigte aber gerade deshalb vom Vorwurf freigesprochen, weil es keinen sicheren Nachweis gab.
Schupfkönig hat geschrieben:… muss nichts nachweisen. Ich weiß nicht wie oft wir das bei unseren Schiedsrichtertreffen schon durchgekaut haben aber es ist nun einfach so das wir uns bei einem fehlenden Test der Tatsachenentscheidung bedienen dürfen.
Und warum hat das Sportgericht nicht einfach deine immer wieder beschworene Tatsachenentscheidung gefällt?
=> Weil sie bei einer Regelfrage (Schläger zulässig ja/nein?) untauglich und deswegen nicht anwendbar ist. Schöne Grüße übrigens an den Chef eurer SR-Treffen.

Aber Schupfis Unsinn hört auch jetzt noch nicht auf:
Schupfkönig hat geschrieben:Sowas ist meist nur der erste Schritt.
Wenn dem Gericht mehrmals von unterschiedlichen Personen über die gleiche Person Beschwerden zur Glätte des Belages reinflattern wird das irgendwann den gewünschten
Erfolg haben. "steter Tropfen höhlt den Stein"
@Schupfi: Auch wenn du es dir noch so sehr wünschst und dich wie früher immer zum selbsternannten Retter der ehrbaren TT-Spieler aufschwingst... Ohne Nachweise wird jedes Mal das gleiche Urteil herauskommen, denn der Beschuldigte kann seinen Schläger jetzt ja mit sportgerichtlichem Segen weiterspielen. Und wenn es 10 Verfahren gibt, dann bekommt er eben 10 Mal den gleichen Freispruch, insbes. wo er jetzt dieses Urteil als Referenz vorweisen kann.
tioz91
Member
Member
Beiträge: 78
Registriert: Freitag 21. Juli 2017, 16:37
TTR-Wert: 1619

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von tioz91 »

Wenn ich sehe was hier so geschrieben wird, kann ich einfach nur mit dem Kopf schütteln. Es wird mit dem Grundgesetz und der Unschuldsvermutung argumentiert, alles schön und gut und im Strafprozess auch wichtige Prinzipien. Aber wir reden hier über Sport. Über ein Hobby. Die Unschuldsvermutung soll im Strafrecht teils vor schweren Strafen (Geldstrafen, Gefängnis) sowie sozialen Abstieg schützen. Diesen Schutzgedanken sehe ich im (Hobby-)Sport nicht. Die Entscheidung des Gerichts kann ich hier absolut nicht nachvollziehen. Sollten auch nur geringe Zweifel bezüglich der ordnungsmäßigkeit der Belege bestehen, sollten diese sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

An die Leute die mit einer Klage drohen falls ihnen ein illegaler Belag unterstellt wird, das ist einfach nur lächerlich. Früher: Das sag ich meiner Mama , Heute: Das sag ich meinem Anwalt! Das ordentliche Gerichte sich mit so etwas befassen müssen, ist mehr als traurig....
Ich kann auch absolut nicht verstehen wie manche Leute etwas illegales hier nich verteidigen können. Wir alle haben uns an die Regeln zu halten. Ja die Vergehen können nicht nachgewiesen werden. Aber mal ein anderes Beispiel. Wenn jemand eine Straftat begeht und diese nicht nachgewiesen werden kann, dann wird er zwar nicht bestraft aber das macht die Tat doch nicht ungeschehen oder rechtfertigt diese gar????
1.)
Holz: Butterfly JSH
VH: Xiom Vega X, 2,0 mm
RH: Butterfly Feint Long III 1,1mm
2.)
Holz: Victas Koji Matsushita Special
VH: Butterfly Glayzer 09c 1,9 mm
RH: TSP Curl P1R 1,0 mm
pepe
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 889
Registriert: Samstag 19. November 2005, 16:15
Wohnort: Topspin B.

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von pepe »

Wer bereits einen Prozess geführt oder diesem beigewohnt hat, wundert sich nicht über das Ergebnis.
Holz: NSD verkleinert
VH: Milky Way Apollo I
RH: DG ox
Schupfkönig
Five-Star-Member
Five-Star-Member
Beiträge: 355
Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 12:37

Re: Auf die ausgestorbene Glatte Lange Noppe gestossen

Beitrag von Schupfkönig »

@Mastermind

Es ist Schade das du wieder völligen Unsinn schreibst und Dich erneut selbst völlig disqualifizierst.
Obwohl, ist ja für Dich nichts Neues.

Dieser Fall liegt doch ganz anders als der auf den ich mich bezogen habe.

Ich beziehe mich auf einen Fall wo ein OSR vor Ort ist, in diesem Fall war kein OSR vor Ort.

Wenn man schon Unsinn labert und falsch zitiert/interpretiert wie Du sollte man auch die Zusammenhänge lesen und verstehen können.

Ohne OSR ist es 99% sicher das das Sportgericht so entscheidet wie Sie es getan haben.
Mit beauftragtem OSR der den Belag rausgezogen hat per Tatsachenentscheidung ist es genauso zu 99% sicher das das Sportgericht die Entscheidung mitträgt.
Antworten