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Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Freitag 14. September 2018, 22:17
von ttbleki
Frage an euch zu Meisterschaftsbeginn: kann man einen (von der gegnerischen Mannschaft bestellten) Schiedsrichter wegen Befangenheit ablehnen, wenn dieser bereits in der Vergangenheit fragwürdige Entscheidungen zu Lasten eines Spielers getroffen hat ? Was passiert eigentlich generell, wenn die Mannschaft geschlossen wegen eines bestimmten Schiris nicht antritt, wird das als w.o. gewertet ? Eure Meinung zu diesem Thema würde mich sehr interessieren !!!

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Samstag 15. September 2018, 08:33
von Otter1978
ttbleki hat geschrieben:Frage an euch zu Meisterschaftsbeginn: kann man einen (von der gegnerischen Mannschaft bestellten) Schiedsrichter wegen Befangenheit ablehnen, wenn dieser bereits in der Vergangenheit fragwürdige Entscheidungen zu Lasten eines Spielers getroffen hat ? Was passiert eigentlich generell, wenn die Mannschaft geschlossen wegen eines bestimmten Schiris nicht antritt, wird das als w.o. gewertet ? Eure Meinung zu diesem Thema würde mich sehr interessieren !!!
Hi.

Wenn die Mannschaft nicht antritt, hat sie verloren und wird Strafe zahlen müssen.

Man hat immer die Möglichkeit, Widerspruch oder Beschwerde gegen einen Schiedsrichter einzulegen. Allerdings sollte dieser gut begründet und gerechtfertigt sein. Dann wird normalerweise ein anderer Schiri geschickt. Desweiteren kann der bestellende Verein sich nicht einen bestimmten Schiri aussuchen. Aber bedenke: ungerechtfertigte Beschwerden oder Widersprüche gegen Schiedsrichter in Verbandsspielen haben einen gewissen Nachgeschmack.

Bei unserer 1. Mannschaft (Verbandsliga) ist immer ein Schiri da, soweit ich weiß, ist das Pflicht in dieser Klasse. Was würde passieren, wenn sich die Schiris weigern, unsere Spiele zu "pfeifen"? Z.B. weil man wiederholt unberechtigte Beschwerden losgelassen hat?

Gruß Otter

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Samstag 15. September 2018, 13:32
von ttbleki
Hallo @Otter1978,
danke 1x f. deine Info. Allerdings habe ich die Anfrage an die community nicht ohne Hintergrundvorkommnisse gerichtet, die sich bereits in der Vergangenheit ereignet haben. Tatsache #1 ist nämlich, daß ein gegnerischer Verein genau weiß, daß er gegen meine Mannschaft (aus unterschiedlichsten Gründen, einer davon wäre eine gewisse 'Noppenallergie') den Kürzeren zieht. Aus diesem Grund wird nur beim Spiel gegen unsere Mannschaft ein Schiri angefordert. Tatsache #2 ergibt sich aus mir informell bekannter Intervention des Mannschaftsführers der gegnerischen Mannschaft auf Bestellung 'gewünschter' Schiris. Einer davon hat sich in der Vght. bereits derartig offensichtlich als manipuliert gezeigt (Neutrale Zeugen haben mir das im nachhinein bestätigt), daß ich weder Lust noch Interesse verspüre unter diesem A**Gesicht meine Spiele zu absolvieren. Ich weiß natürlich nicht, welcher Schiri in der kommenden Runde anrücken wird. Hätte allerdings gern gewußt ob man ein Recht darauf hat zu erfahren, wer als Schiri zu einem bestimmten Spiel eingeteilt wird. Ferner würden mich die formellen Voraussetzungen eines Meisterschaftsspiels interessieren, bzw. umgekehrt gefragt ab welchem Zeitpunkt eigentlich die Teilnahme an einem Wettkampf verbindlich ist od. nicht dh. zählt schon rein formell die Anwesenheit in der Halle bei Erscheinen d. Schiris od. erst der Eintrag in den Wettkampfblock ?

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Sonntag 16. September 2018, 09:18
von Otter1978
Hi.

Die reine Anwesenheit zählt nicht. Die Spieler, die in den Spielbogen eingetragen werden, spielen.
Beispiel: Ihr habt laut Mannschaftsmeldung in einer Mannschaft 15 Spieler gemeldet. 6 spielen und 9 schauen nur zu. Aber welche 6 Spieler den Wettkampf bestreiten und welche 9 Spieler nur zuschauen, könnt ihr dann entscheiden, wenn der Spielbogen ausgefüllt wird. Soweit ich weiß, müssen die 6 Einzelspieler soger erst eingetragen (festgelegt) werden, wenn die Doppel absolviert sind. Theoretisch können die einen 6 Spieler die Doppel spielen und 6 andere die Einzel.

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Sonntag 16. September 2018, 10:28
von Otter1978
Tatsache #1 ist nämlich, daß ein gegnerischer Verein genau weiß, daß er gegen meine Mannschaft (aus unterschiedlichsten Gründen, einer davon wäre eine gewisse 'Noppenallergie') den Kürzeren zieht. Aus diesem Grund wird nur beim Spiel gegen unsere Mannschaft ein Schiri angefordert.

Das ist das gute Recht einer Mannschaft (Verein) einen Schiri anzufordern oder eben auch nicht. Allein die Tatsache, daß die gegen Euch verlieren, weil Ihr Noppis habt, halte ich für unwahrscheinlich. Da muss aus Sicht des gegnerischen Vereins mehr dahinter stecken, vermute ich mal. Auf der anderen Seite, wenn Ihr mit erlaubtem Material spielt, habt Ihr doch nichts zu befürchten. Also, Shit happens.

Tatsache #2 ergibt sich aus mir informell bekannter Intervention des Mannschaftsführers der gegnerischen Mannschaft auf Bestellung 'gewünschter' Schiris. Einer davon hat sich in der Vght. bereits derartig offensichtlich als manipuliert gezeigt (Neutrale Zeugen haben mir das im nachhinein bestätigt), daß ich weder Lust noch Interesse verspüre unter diesem A**Gesicht meine Spiele zu absolvieren. Ich weiß natürlich nicht, welcher Schiri in der kommenden Runde anrücken wird. Hätte allerdings gern gewußt ob man ein Recht darauf hat zu erfahren, wer als Schiri zu einem bestimmten Spiel eingeteilt wird.

Wenn von Seiten des Verbandes ein Schiri geschickt wird, wird man als Mannschaft vorher nicht informiert, soweit ich weiß. Wie es mit der Vorabinfo aussieht, wenn ein Verein einen Schiri speziell für eine bestimmte Begegnung anfordert, weiß ich nicht. Aber ich denke mal, daß da auch nicht zwingend eine Info erfolgt. Aber du kannst dann immernoch Beschwerde einlegen, falls der Schiri parteiisch handeln sollte. Aber dies sollte gut begründet und gerechtfertigt sein.

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Sonntag 16. September 2018, 10:33
von tengelman
Idee:
Spiel auf Video aufnehmen und die hahnebüchenen Entscheidungen dem Rosrtleiter Schiedsrichter schicken!

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Sonntag 16. September 2018, 21:44
von ttbleki
@Otter1978/Tengelmann, vielen Dank f. eure Rückmeldungen. Die Idee mit dem Vidnachweis ist mir auch schon vorgeschwebt, wäre vlt. eine wirklich interessante Variante. Besagte Mannschaft um die es sich handelt, hat voriges Jahr in einer anderen regionalen Gruppe gespielt (Gott sei Dank), ist aber dort leider nur haarscharf um 1 Punkt am Abstieg vorbeigeschrammt, deshalb wechseln sie wieder retour. Diese Juxtruppe kann zwar nicht TT spielen, hat aber dafür Dank bester Kontakte zur Wirtschaft genug 'Rubel' um sich so Kinkerlitzchen wie 'bezahlte Schiris' leisten zu können. Beim letzten Aufeinandertreffen (bei dem ich wegen offensichtlicher Parteilichkeit d. Schiris vorzeitig das Handtuch geworfen habe) habe ich diesem Schiri ganz offen u. laut Bestechung vorgeworfen u. zu meinem Erstaunen hat er das nicht einmal (vor Publikum) abgestritten. Was sagt ihr dazu ?

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Montag 17. September 2018, 07:31
von Otter1978
Beim letzten Aufeinandertreffen (bei dem ich wegen offensichtlicher Parteilichkeit d. Schiris vorzeitig das Handtuch geworfen habe) habe ich diesem Schiri ganz offen u. laut Bestechung vorgeworfen u. zu meinem Erstaunen hat er das nicht einmal (vor Publikum) abgestritten. Was sagt ihr dazu ?

Wenn dem wirklich so sein sollte (nicht abgestritten), dann muss sowas beim Verband angezeigt werden.
Am besten wirklich mal die Situationen in der Halle aufzeichnen, evtl mit Kommentar.

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Montag 17. September 2018, 08:05
von MaikS
Mir fehlt jetzt noch, was den Eindruck einer Befangenheit bei dir weckt.
Erst mal ist das ziemlich tsarker Tobak, einem SR öffentlich Bestechlichkeit vorzuwerfen. Wie willst du das belastbar beweisen, abseits von "insider Infromationen"?
Und das der Angesprochene nicht reagiert hat, ist wohl kaum ein Indiz für seine Schuld.

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Montag 17. September 2018, 08:50
von ttbleki
@MaikS,
funktioniert ungefähr so: bestellter Schiri überwacht die Vorgänge auf 2 Spieltischen, an denen jeweils ein TischSchiri zählt. An meinem Tisch war ich in Sätzen 2:0 vorne, TischSchiri war jmd. vom gegnerischen Club. Bis dato keinerlei Ermahnungen bzw. sonstige gravieren de Vorkommnisse. Vorm letzten Seitenwechsel fangen TischSchiri u. bestellter Schiri plötzlich ganz leise (ohne mich einzubeziehen) hinter meinem Rücken zu mauscheln an. Daraufhin gleich zu Beginn des 3. Satzes (bei eigenem Service) beginnt der Schiri sich plötzlich ins Spielgeschehen einzumischen u. zählt mir das Service unter Hinweis fehlender Höhe ab. Das Gleiche wiederholt er bei sämtlichen v. mir gemachten Services immer mit der gleichen Begründung (bis hinein in den 5. Satz) , beim Stand v. 17:17 zählt er mir dann mein letztes Service wieder ab -> Sieg d. Gegners. Das hat mir dann gereicht u. ich hab meine Anwesenheit f. beendet erklärt. Zu meiner großen Überraschung ist mir mein (fairer) Gegner in die Spielkabine gefolgt, um sich zu entschuldigen u. mir mitzuteilen, daß ihm die Sache sehr peinlich sei u. ihm der Schiri im nachhinein mitgeteilt hätte, daß auch seine Service unkorrekt seien, diese er jedoch nicht angezählt hätte.
Resümee aus meiner Sicht: Servicefehler kann vorkommen, diese Vorgangsweise war jedoch eine Farce !!
Übrigens: keine Reaktion ist auch kein Indiz f. die Unschuld !!!

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Montag 17. September 2018, 09:25
von MaikS
Also ich gehe davon aus das der Tisch hat dir die Aufschläge abgezählt hat, nach einem Hinweis vom OSR.
Das ist erst mal per se kein völlig ungewöhnlicher Vorgang, wobei ich in meiner ganzen aktiven Zeit, also seit 25 Jahren, dass erst 3-4 mal erlebt habe.

Wenn dein Gegenspieler wirklich so fair war, hätte er seinerseits Fehlaufschläge spielen können. Ich würde hier klar die Schuld beim Gegner, vor allem beim Tisch SR, suchen, weniger beim OSR.

Ich bin mir natürlich bewusst, dass "keine Reaktion ist auch kein Indiz f. die Unschuld !!!" bedeutet. Das habe ich aber auch nicht gesagt, im Gegensatz zu dir, der aus dem Gegenteil ein Schuldeingeständnis gemacht hat.

Der ganze Ablauf ist für Außenstehende sehr schwer zu beurteilen. Du würdest deiner Sache auf jeden Fall mehr helfen, wenn du die sicherlich verständlichen Emotionen und persönlichen "Schwingungen" mehr in den Hintergrund stellen würdest.

Zu deiner Ausgangsfrage: Ich wüsste nicht wie man sich gg die Ansetzung eines OSRs wehren kann. Das würde ich zuerst beim zuständigen Staffelleiter anfragen, dann ggf beim Verband direkt.

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Montag 17. September 2018, 09:29
von rookie
Könnt Ihr (als Gastmannschaft) nicht selbst einen Schiedsrichter anfordern (und bezahlen)? Diese Anfrage darf doch jede Mannschaft beim Verband stellen, oder?
Ist zwar ungewöhnlich aber vielleicht ne Option.
Ansonsten die Spiele auf Video aufnehmen. Das darf der Gegner aber auch ablehnen.

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Montag 17. September 2018, 13:13
von tengelman
"...darf der Gegner auch ablehnen..."????

In der WSO des TTVWH steht eindeutig, daß jeder Spieler mit der Teilnahme am Wettkampf die Einwilligung für Video und Foto-Aufnahmen gibt.

Prüfe das am besten vorher in der WSO für deinen Verband.
Kann mir kaum vorstellen, daß das anders ist.

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Montag 17. September 2018, 13:44
von Mathduck
Ich denke, daß man mit Teilnahme an der offiziellen Liga gefilmt werden darf. Die Frage wäre ob dabei zwischen Presse und jedermann differenziert wird.

Beim eigentlichen Thema spielen bestimmt eine Menge Faktoren mit und bislang habe ich nur eine Seite gehört. Da erfahrungsgemäß die andere Seite oft auch ganz gute bzw. verständliche Ansichten/Argumente hat und ich diese nicht kenne, kann ich dazu nichts beitragen.
Grundsätzlich halte ich es jedoch für einfacher, Geld auf den Tisch zu legen um ein osteuropäisches Spitzenspielerpaarkreuz gegen einzelne Mannschaften legal einzusetzen als illegal Schiedsrichter/Funktionäre zu bestechen.

Re: Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheit

Verfasst: Montag 17. September 2018, 14:06
von bamboole
"Freundschaftliche Beziehungen" von OSR zu speziellen Mannschaften sind nicht immer auszuschließen...

Was ich hier vermisse - oder vielleicht überlesen habe - ist ein Beleg, dass der Verein exakt und gezielt "diesen OSR" angefordert hat - und dann auch zugeteilt bekam. Schiedsrichtergestellung im Ligenbetrieb ist ja kein Wunschkonzert. Sollte der Schiedsrichterobmann solch einem "Wunsch" entsprochen haben, wäre das ja ein Skandal. Frei nach dem Motto "schick uns doch mal den "Peter Pan", der ist so nett und mit dem kommen wir gut klar, dürfte es normalerweise nicht ablaufen. Insofern ist freie Schiedsrichterwahl eigentlich auszuschließen und sollte im Normalfall eher Zufall sein. Vielleicht hat der Obmann ein Herz und verteilt die Zählmandate aus Kostengründen nach der Entfernung zum Wohnort. Bestechlichkeitsvorwurf ohne Nachweis, dass da vom beantragenden Verein und dem zuteilenden Obmann bewusst ein "Wunschschiri" zugeteilt wurde, ist auch von der Perspektive aus schwierig. Oder habt ihr einen seperaten braunen Umschlag gesehen, hinterher ne Einladung zu Freibier und Mannschafsessen oder sind familiäre Beziehungen nachweisbar?

Jedenfalls extrem mutig vom OSR, bei engem Spielstand einfach mal das Service abzuzählen und dem Gegner den Sieg zu schenken. Er muss da sicher sein, dass ihm nichts passieren kann. In manchen Regionen könnte es passieren, dass er danach nach einem gezielten Kinnhaken abhebt und unfreiwillig den Bock oder Stuhl verlassen würde. Die Sperre wäre dann sekundär und für die Geldstrafe sammeln die Kollegen ;-)