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Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Montag 1. Januar 2018, 15:59
von Olli-Nr.1
Hallo liebe community und ein frohes neues jahr!

Mich würde mal eure meinung zu dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz interessieren?
Was haltet ihr davon?

Lg olli

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2018, 01:40
von Red
Die Stasi hätte frohlockt. Ich halte es für Verfassungswidrig.

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2018, 14:04
von Rana-Hunter
Hhmmm, hat auch seine guten Seiten !

https://www.stern.de/politik/deutschlan ... 06452.html

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2018, 16:09
von Störnoppenfan
Die Unternehmen werden aufgrund des drohenden Bußgeldes sehr viel eher zum Löschen neigen als bisher.Jetzt entscheiden Privatfirmen darüber was rechtswidrig ist und was nicht.In einem Rechtsstaat obliegt das ordentlichen Gerichten.Der Justizminister hat es mal wieder gut gemeint aber schlecht gemacht.

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2018, 19:18
von tengelman
GUTEN MORGEN!!!!

Wie blind seid ihr?
Der Staat kontrolliert und zensiert doch schon seit Jahren im Netz.
Bzw. "Zwingt" die Unternehmen zur Zensur.

Beispiel gefällig?
Sucht bei YouTube nach irgendeinem Begriff und stellt dann auf "Estländische Inhalte" um.
Oder noch besser: Verwendet einen Browser wie "TOR", der eine ausländische IP vorgaukelt.

Und "Schwupps" bekommt ihr viel mehr Suchergebnisse :shock:

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2018, 19:23
von Red
Überwachung und Bevormundung ist so ziemlich das Letzte was ich nach dem Fall der Mauer brauche. Aber so ohne DDR als Negativbeispiel verliert der Westen ja anscheinend alle Hemmungen.

Zu den angeblich guten Seiten: Da können sich die vom Storch und Allesweidel wieder prima als Opfer darstellen, ohne NetzDG samt Anwendung wären die im großen Rauschen verlorengegangen.

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 06:07
von ledzep1981
Faschistischer Müll durchgesetzt mit STASI-Methoden.

Man kann Meinungen nicht verbieten die bleiben existent. Durch Verbote erreicht man i.d.R. garnicht. Solang keine Eigentumsrechte verletzt werden wozu auch das Eigentumsrecht am eigenen Körper gehört sehe ich ansich nicht warum man da jemand bestrafen soll ein Aufruf zu unmittelbarer Gewalt ist natürlich welche jemand schädigt ist natürlich auch auch strafbar. ;) Jemand von etwas zu überzeugen ist ein gesellschaftliche Aufgabe und das funktioniert mit sozialem Druck oftmals sehr gut.

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 13:43
von ClausTrophobie
ledzep1981 hat geschrieben: ...durchgesetzt mit STASI-Methoden.
...
Sorry, aber das ist Quark. Das Gesetz ist ganz normal durch den Bundestag gelaufen und hat eine Mehrheit der Abgeordneten bekommen.

Was nichts daran ändert, dass es inhaltlich idiotisch und rechtsstaatlich sehr bedenklich ist.
Das eine gewinnorientierte Firma beurteilen soll, ob etwas unter das Recht der freien Meinungsäußerung fällt oder nicht und nicht ein ordentliches Gericht, ist natürlich Kappes.

Grüße Claus

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 21:45
von Andy
Mehrheit der Abgeordneten? Die waren ja nicht mal in der Mehrheit anwesend...

Übertragungsbilder aus dem Bundestag beweisen, dass während der Abstimmung zum NetzDG maximal 60 Parlamentarier im Plenum anwesend waren. Das sind nicht einmal zehn Prozent aller Abgeordneten. Beschlussfähig aber ist der Bundestag gemäß § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages erst dann, wenn »mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.« Von dieser Anzahl an Parlamentariern aber war man bei dieser Abstimmung Lichtjahre entfernt. Angeblich feierte man sich selbst und die Tatsache, dass die »Ehe für alle« kurz zuvor den Bundestag passiert hatte, ausgiebig im Vorraum.

Die weiteren Bestimmungen des §45, die in den Absätzen 2 bis 4 erläutert werden, führen aus, wie bei etwaigen Zweifeln an der Beschlussfähigkeit des Parlaments zu verfahren ist; der Absatz 1 jedoch bleibt davon unberührt und seht als oberste Prämisse fest verankert.

Auf dem Bild ist eindeutig zu erkennen, dass während des fraglichen Zeitraums definitiv weniger als die Hälfte der abstimmungsberechtigten Abgeordneten im Bundestag anwesend waren. Da eine Briefwahl oder eine anderweitige Stimmabgabe nicht möglich ist, sondern die körperliche Anwesenheit für die Abgabe des Votums zwingend erforderlich ist, kann die erforderliche Mindestanzahl nicht erreicht worden sein. Daraus resultiert, dass die im obigen §45 I vorgegebene Hürde nicht genommen wurde, das Parlament demzufolge nicht beschlussfähig gewesen ist und die Abstimmung nicht hätte durchgeführt werden dürfen.

Bundestagspräsident Lammert hätte dies erkennen und die Sitzung aufheben müssen. Das hat er versäumt.

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 20:25
von ledzep1981
ClausTrophobie hat geschrieben:
ledzep1981 hat geschrieben: ...durchgesetzt mit STASI-Methoden.
...
Sorry, aber das ist Quark. Das Gesetz ist ganz normal durch den Bundestag gelaufen und hat eine Mehrheit der Abgeordneten bekommen.

Was nichts daran ändert, dass es inhaltlich idiotisch und rechtsstaatlich sehr bedenklich ist.
Das eine gewinnorientierte Firma beurteilen soll, ob etwas unter das Recht der freien Meinungsäußerung fällt oder nicht und nicht ein ordentliches Gericht, ist natürlich Kappes.

Grüße Claus
Die Mehrheit ist hat nicht immer recht n Die Frage ist auch nicht was legal oder illegal ist sonder was richtig oder falsch ist und ob man mit dem was man tut die Eigentumsrechte von jemand verletzt oder nicht.
Bei ner Gruppenvergewaltigung oder bei ner Kneipenschlägerei gewinnt auch die Mehrheit richtig ist es aber nicht. Die Apartheid und der Holocaust waren auch legal nach damaligen Maßstäben falsch waren sie trotzdem. Im Übermaß Alkohol trinken ist ansich falsch aber man schadet sich nur selbst und sonst niemand. Wenn man ne Familie hat ist es unverantwortlich. Strafbar kann für mich sowas dann aber nicht sein. Genausowenig wenn ich der Meinung bin dass einer oder ne Gruppe scheiße ist dann drohe ich denen weder mit unmittelbarer Gewalt oder verletzte deren Eigentumsrechte wozu auch das Eigentum am eigenen Körper gehört. D.h. die Grenze hört eben schon da auf wo man jemand unmittelbare Gewalt androht oder in bestiehlt, ausraubt, vergewaltigt, verletzt oder tötet etc.

Im Übrigem wird das faschistische Gesetz im Ausland durchaus kritisiert auch von der ein oder anderen Organisation.

Zu den STASI-Methoden man muss sich nur anschauen wie die STASI gearbeitet hat der Unterschied ist nur es gab damals eben keine Social Media.
Die Antonia Amadeu Stiftung und Konsorten sind nichts anderes anderes als moderne Blockwarte.

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 15:43
von Olli-Nr.1
ledzep1981 hat geschrieben:
ClausTrophobie hat geschrieben:
ledzep1981 hat geschrieben: ...durchgesetzt mit STASI-Methoden.
...
Sorry, aber das ist Quark. Das Gesetz ist ganz normal durch den Bundestag gelaufen und hat eine Mehrheit der Abgeordneten bekommen.

Was nichts daran ändert, dass es inhaltlich idiotisch und rechtsstaatlich sehr bedenklich ist.
Das eine gewinnorientierte Firma beurteilen soll, ob etwas unter das Recht der freien Meinungsäußerung fällt oder nicht und nicht ein ordentliches Gericht, ist natürlich Kappes.

Grüße Claus
Die Mehrheit ist hat nicht immer recht n Die Frage ist auch nicht was legal oder illegal ist sonder was richtig oder falsch ist und ob man mit dem was man tut die Eigentumsrechte von jemand verletzt oder nicht.
Bei ner Gruppenvergewaltigung oder bei ner Kneipenschlägerei gewinnt auch die Mehrheit richtig ist es aber nicht. Die Apartheid und der Holocaust waren auch legal nach damaligen Maßstäben falsch waren sie trotzdem. Im Übermaß Alkohol trinken ist ansich falsch aber man schadet sich nur selbst und sonst niemand. Wenn man ne Familie hat ist es unverantwortlich. Strafbar kann für mich sowas dann aber nicht sein. Genausowenig wenn ich der Meinung bin dass einer oder ne Gruppe scheiße ist dann drohe ich denen weder mit unmittelbarer Gewalt oder verletzte deren Eigentumsrechte wozu auch das Eigentum am eigenen Körper gehört. D.h. die Grenze hört eben schon da auf wo man jemand unmittelbare Gewalt androht oder in bestiehlt, ausraubt, vergewaltigt, verletzt oder tötet etc.

Im Übrigem wird das faschistische Gesetz im Ausland durchaus kritisiert auch von der ein oder anderen Organisation.

Zu den STASI-Methoden man muss sich nur anschauen wie die STASI gearbeitet hat der Unterschied ist nur es gab damals eben keine Social Media.
Die Antonia Amadeu Stiftung und Konsorten sind nichts anderes anderes als moderne Blockwarte.
YOU GO GIRL!!!

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 23:11
von tengelman
Wie viele Mitglieder hat noppen-test.de?

nicht, daß das NetzDG hier auch noch zur Anwendung kommt und die ganzen Beiträge von Olli-Nr1 gelöscht werden.... :ugly:

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 15:28
von Olli-Nr.1
tengelman hat geschrieben:Wie viele Mitglieder hat noppen-test.de?

nicht, daß das NetzDG hier auch noch zur Anwendung kommt und die ganzen Beiträge von Olli-Nr1 gelöscht werden.... :ugly:
Häh?? Meine beiträge sind doch qualitativ zu wertvoll, um diese zu löschen!

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Samstag 20. Januar 2018, 15:59
von tengelman
Aber leider nicht Mainstream.

und nix anderes versucht das NetzDG zu zensieren!

Re: Was haltet ihr von NetzDG?

Verfasst: Sonntag 21. Januar 2018, 22:08
von ledzep1981
Ich bin ja der Meinung dass Herr Maas sich sein verficktes Netzwerkdurchsetzunggesetz in den Arsch schieben kann :peace: